BRION
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Brion Design. Art
§ 1 - Vertragsschluss
Für alle Verträge mit Brion Design. Art, vertreten durch Dipl. Des. Jana Brion-Kraft,
d.h. u.a. Angebote, Lieferungen und Leistungen, gelten ausschließlich diese Geschäfts-
bedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kun-
den wird daher ausdrücklich widersprochen. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande,
dass Brion Design. Art die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch Mitteilung
der Auslieferung annimmt. Die Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - frei-
bleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung
erfolgt.
Bei Auftragsarbeiten kommt der Vertrag nur durch schriftliche Bestätigung durch Brion
Design. Art oder mit Beginn der Ausführungen des Auftrages durch Brion Design. Art
zustande. Für eine Verpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. der
schriftliche Auftrag maßgebend. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der
Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
Das Einhalten einer Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Selbstlieferung abhängig.
§ 2 - Leistungsumfang
Brion Design. Art bietet vor allem folgende Leistungen an:

- Design/ Fertigung von Keramik- (Porzellan, Ton) und Glasunikaten
- Handbemalte Fliesen, Leuchtmittel, Geschirr und Sonstiges
- Gipsmodellbau, Gipsabdruck/ -Torsi aller Art
- Acrylgemälde
- Aktmalerei, Aktabdruck
- Motive aller Art verschiedenster Techniken
- Wand-/ Deckenmalerei als individuelle Dekorationsmöglichkeit
- Seidenmalerei (Servietten, Krawatten, Kleidung, Stoffe, etc.)
- Illustrationen
- Grafische Gestaltung (Corporate Design, Vortragsfolien, Werbemittel, etc.)
- Weblayout Ihrer Internetpräsenz
- Design-Beratung
- Beratung Präsentation/ Repräsentation diverser Anlässe
- Existenzgründerberatung für Designer und Künstler
- Kursangebote (Malerei, Zeichnung, Grafik, Formgestaltung, Grundlagen, etc.)

Im Übrigen wird auf die dargestellten Produkte und Dienstleistungen der Website
www.brion.de verwiesen. Die Dienstleistungen erbringt Brion Design. Art nach den
Wünschen und Angaben des Kunden. Änderungs- und Erweiterungswünsche sind von Brion
Design. Art nur zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen oder sonstigen im Ver-
trag explizit geregelten Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Die Rechte an Negativformen in Gips oder anderer Materialien sind nicht übertragbar,
da sie ausschließlich zum Formbau beitragen. Sofern der Kunde sein Einverständnis
gibt, nimmt Brion Design. Art dessen Körperabdruckform per Fotografie in das
Referenzverzeichnis auf. Bei Modellbau-Aufträgen in Form von Gießformen o.ä. ist der
Auftraggeber nicht berechtigt, diese an Dritte weder leihweise weiterzugeben noch zu
veräußern (siehe §7). Liegt bei Formabnahmen für Gips- und Aktabdrücke in Farbe oder
ähnlichen Materialien ein Verschulden beim Formgebenden (Kunde), trägt dieser die da-
durch entstandenen zusätzlichen Materialkosten. Werden bei Layoutaufträgen keine
exakten Gestaltungsvorgaben hinsichtlich Struktur, Farbe, Layout, Typographie, Fotos/
Grafiken, Verwendung multimedialer Elemente schriftlich festgelegt, so besteht im
Rahmen des Leistungsumfanges des Vertrages Gestaltungsfreiheit.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Verpflichtungen zum Zweck der An-
passung an die Anforderungen des Kunden wird der erforderliche Mehraufwand in Rechnung
gestellt. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen
die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Brion Design. Art schriftlich
darauf hingewiesen hat.
Zu Teillieferungen ist Brion Design. Art berechtigt.
§ 3 - Preise und Zahlung
Es gelten die angegebenen Preise (Endpreise) lt. Katalog, Flyer, Website durch verbindliche Zusicherung (§1).
Versandkosten, Installation, sonstige Nebenleistungen sind nicht im Preis enthalten,
soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht
in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.
Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in
Höhe von 6 Prozent auf den Verkaufspreis rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei der
Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Der Kunde muss damit rechnen,
dass Brion Design. Art Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits
Kosten der Rechtsverfolgung (wie Mahnkosten) entstanden, so kann Brion Design. Art
Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anrechnen. Brion Design. Art ist berechtigt, für Aufträge ab 500,00
Euro eine Vorauszahlung in Höhe eines Drittels des Gesamtauftragswertes zu verlangen.
§ 4 - Termine, Fristen- und Leistungshindernisse
Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Ist für Leistungen von Brion Design. Art die Mit-
wirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um
die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderung durch den Kunden
b) Probleme mit Dritten (z.B. Zusammenarbeit mit externen Partnern)
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

Soweit Brion Design. Art vertragliche Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer
für Brion Design. Art unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen
kann, treten für Brion Design. Art keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen
Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertrags-
gegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
§ 5 – Abnahme (sofern vertraglich vereinbart)
Der Kunde wird Leistungen von Brion Design. Art unverzüglich abnehmen, sobald Brion
Design. Art die Abnahmebereitschaft mitteilt. Die Leistungen von Brion Design. Art
gelten als abgenommen, wenn Brion Design. Art die Abnahmebereitschaft unter Hinweis
auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde
daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfäl-
tigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen spätestens jedoch nach 20 Werk-
tagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detailierenden
Mängeln verweigert. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt an Stelle
des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigender Weise von
den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
§ 6 - Mitwirkungspflicht
Bei Layoutaufträgen wird der Kunde sämtliche notwendigen Daten zeitgerecht und in
digitaler Form zur Verfügung stellen. Soweit Brion Design. Art dem Kunden Entwürfe
und/ oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf
Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen hat, gelten die Entwürfe und/ oder Test-
versionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Brion Design. Art keine Korrek-
turaufforderung erhalten hat. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informati-
onen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich.
§ 7 - Nutzungsrechte
Jeder an Brion Design. Art erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und
Reinzeichnungen (fertige Arbeiten) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung von Brion Design. Art weder im Original noch bei einer
eventuellen Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen – ist un-
zulässig. Ein Verstoß gegen diese Bedingung berechtigt Brion Design. Art, eine Ver-
tragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Ver-
gütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designer-Leistungen (SDSt/
ADG - neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. Brion Design. Art überträgt
dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht
anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung an den Kunden
über. Brion Design. Art hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Ver-
öffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Die Vorschläge des
Kunden oder seiner sonstigen Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf
die Höhe der Vergütung. Sie berühren kein Miturheberrecht.
§ 8 - Urheberrechtsvermerk und Referenznachweis
Bei Layoutaufträgen räumt der Kunde Brion Design. Art das Recht ein, das Logo und ein
Impressum von Brion Design. Art in die Website des Kunden einzubinden und diese mit-
einander zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und
andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Für sämtliche Auftragsarbeiten behält
sich Brion Design. Art das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte,
auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Repräsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere die Website des Kunden in die Referenzliste von Brion Design. Art zu
Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
§ 9 - Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel unerheblich ist, sich also nicht er-
heblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt. Schlägt die nach Erfüllung innerhalb
einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rück-
gängigmachen des Vertrages oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen,
muss der Kunde binnen 10 Werktagen nach Ablieferung mittels eines einfachen Briefes
rügen. Mängel die nicht ersichtlich sind, müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem
Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend
gemacht werden.
§ 10 - Haftung
Für Rechtsmängel und Garantien haftet Brion Design. Art unbeschränkt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Brion Design. Art. Dies gilt auch für ge-
setzliche Vertreter. Für eine leichte Fahrlässigkeit haften Brion Design. Art und die
Erfüllungsgehilfen von Brion Design. Art begrenzt auf den vertragstypischen, vorher-
sehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstel-
lungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei Vornahme zumut-
barer Sicherungsmaßnahmen (z.B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
Für Schäden haftet Brion Design. Art nicht, mit deren Entstehen im Rahmen des Ver-
trages nicht gerechnet werden konnte. Untypische, unvorhersehbare Schäden werden also
von der Haftung nicht erfasst.
§ 11 - Pflichten des Kunden zur Datensicherung
Bei Layoutaufträgen ist der Kunde verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu
schützen.
§ 12 - Datenschutz und Geheimhaltung
Brion Design. Art ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Abwicklung
benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung) zu speichern.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im
Rahmen des Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln.
§ 13 - Mitteilungen
Soweit sich die Vertragsparteien per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, er-
kennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenser-
klärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der
Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Ab-
schluss der Nachricht enthalten. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten
ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestim-
mungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen
Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle
Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen
ist die Textform dagegen für Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich
abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 14 - Annullierungskosten
Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so kann Brion Design.
Art unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend machen, 30 Prozent des
Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und
für den entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren
Schadens vorbehalten.
§ 15 - Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Darmstadt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist oder in Deutschland keinen all-
gemeinen Gerichtsstand besitzt, Klage beim Amtsgericht/ Landgericht Darmstadt zu er-
heben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
§ 16 - Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültig-
keit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Be-
stimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung ein, bei
Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.